Prof. Dr. Ernst Hauck

Prof. Dr. Ernst Hauck, geboren 1954 in Erlangen, war nach Studium und Promotion in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. Er führte u. A. ab Februar 2002 als Vorsitzender Richter am Landessozialgericht – teilweise parallel – den Vorsitz in Senaten für Krankenversicherung einschließlich Beitragsrecht, allgemeine Unfallversicherung, für knappschaftliche Renten-, Kranken- und Pflege- sowie bergbauliche Unfallversicherung, für allgemeine Rentenversicherung und für soziales Entschädigungsrecht. 2005 wurde Prof. Dr. Hauck zum Richter am Bundessozialgericht ernannt, 2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht. Er führte den 1. Senat des Bundessozialgerichts bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des Bundessozialgerichts.

Prof. Dr. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht, sowie Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Seit 2021 ist Prof. Dr. Hauck stellvertretender Vorsitzender der von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichteten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen.

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